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Case Management Berufsbildung CMBB

Das Case Management Berufsbildung (CMBB) unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund von Mehrfachschwierigkeiten Mühe haben, den Einstieg in die berufliche Ausbildung bzw. den Beruf zu finden. Ziel ist die nachhaltige Integration in die Arbeitswelt. Um eine optimale Betreuung zu gewährleisten, arbeiten CMBB, Sozialdienste und Invalidenversicherung eng zusammen. Auch Schulen kommt eine wichtige Bedeutung zu.

Infos für Sozialdienste – Betreuungskette

Die Zusammenarbeit zwischen den Sozialdiensten und dem Case Management Berufsbildung wird durch die Betreuungskette geregelt. Die Zielgruppen, die Zusammenarbeitsprozesse und die Aufgaben, welche die Sozialdienste und das CMBB zu erfüllen haben, sind im «Leitfaden Betreuungskette» definiert. Case Managerinnen und Case Manager sind auf diese Aufgabe spezialisierte Mitarbeitende der BIZ Kanton Bern.

Der zivilrechtliche Wohnsitz der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestimmt, welcher Sozialdienst bzw. welches BIZ für die Betreuungskette zuständig ist. Die Zuordnung ist in der nachfolgenden Liste ersichtlich. Die Angaben werden für die Anmeldung benötigt.

  • Betreuungskette - BSIG

  • Leitfaden Betreuungskette

  • Zugehörigkeit Sozialdienste / BIZ

  • Anmeldeformulare CMBB

Anmeldekriterien und Zusammenarbeitsprozess sind nach Zielgruppe organisiert: Jugendliche 14–18 Jahre, junge Erwachsene 18–25 Jahre, anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene. Pro Zielgruppe gibt es die wichtigsten Inhalte aus dem «Leitfaden Betreuungskette» auch als Zusammenfassung:

Infos für IV-Stelle IVBE

Die Zusammenarbeit des CMBB mit der Eingliederungsfachperson der Invalidenversicherung Kanton Bern (IVBE) ist ebenfalls klar festgelegt. Der Fokus liegt insbesondere auf der gezielten Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen beim Übergang ins Berufsleben und auf der Beratung und Begleitung von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen. Damit soll die Zahl der Neurenten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen gesenkt werden.

Das CMBB klärt ab, ob bei den von ihm unterstützten sowie den für ein Brückenangebot angemeldeten Jugendlichen eine Invalidität gemäss Artikel 8 Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) besteht oder droht. So wird sichergestellt, dass betroffene Jugendliche von der IV-Stelle frühzeitig erfasst und gemeinsam begleitet werden. Details unter Ziffer 2.2 der Vereinbarung.

Infos für Schulen

Damit der Bedarf für ein Case Management Berufsbildung frühzeitig erkannt wird, sind die regelmässigen Standortbestimmungen in den Schulen während der Beruflichen Orientierung wichtig. Lehrpersonen finden die passenden Unterlagen unter nachfolgendem Link.

Publikationen

Erfahrungsberichte

Evaluationsberichte

Fachartikel

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